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   BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 117.79   

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https://dejure.org/1982,6051
BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 117.79 (https://dejure.org/1982,6051)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1982 - 5 C 117.79 (https://dejure.org/1982,6051)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1982 - 5 C 117.79 (https://dejure.org/1982,6051)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fachrichtungswechsel und Anerkennung der Förderungsfähigkeit eines Dolmetscherstudiums durch das Amt für Ausbildungsförderung - Pflicht zur sorgfältigen Studienplanung bei der Beurteilung eines Fachwechsels sowie eines Neigungswandels des Antragsstellers der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 12.78

    Gewährung von Ausbildungsförderung - Wechsel eines Studienfachs

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 117.79
    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein ernsthafter Neigungswandel ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel sein kann (BVerwGE 50, 161 [167]; 58, 270 [272]).

    So ist der Auszubildende entsprechend seinem Ausbildungsstand und Erkenntnisvermögen gehalten, den Gründen, die einer Fortführung der bisherigen Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (BVerwGE 58, 270 [273]).

    Dazu gehört, daß er sich möglichst frühzeitig bemüht, von den grundlegenden Anforderungen der angestrebten Ausbildung und des später auszuübenden Berufes sich ein Bild zu machen, und daran die Überlegung anknüpft, ob er den sich daraus ergebenden Anforderungen genügen kann und will (Urteil vom 6. September 1979 - BVerwG 5 C 12.78 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 12).

  • BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 52.78

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Fachrichtungswechsel - Wichtiger

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 117.79
    Ein Neigungswandel kann deshalb nur dann ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel sein, wenn er auf Erkenntnissen beruht, die der Auszubildende erst während der bisherigen Ausbildung gewonnen hat (Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 52.78 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 15).

    Dies ergibt sich aus der grundsätzlichen Verpflichtung des Auszubildenden, seine Ausbildung umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen (Urteil vom 27. März 1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74

    Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 117.79
    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein ernsthafter Neigungswandel ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel sein kann (BVerwGE 50, 161 [167]; 58, 270 [272]).
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